Die Personalvertretungen im Unternehmen

Vorwort

Dieses Internetportal gibt einen generellen Überblick über die luxemburgische Gesetzgebung bezüglich der Personalvertretungen in den Unternehmen.

Die Personalvertretungen werden am 12. März 2024 in allen Unternehmen, die mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen, neu besetzt.

Diese Internetseite bietet den Unternehmen ein Instrument, das die verschiedenen Schritte zur Aufstellung einer Personalvertretung erleichtert. Neben den rein prozeduralen Aspekten werden auch die rechtlichen Aufgaben der Personalvertreter erläutert.

Ein besonderer Dank gebührt der Abteilung "Sozialer Dialog und Betriebsratswahlen" der Gewerbeinspektion (Inspection du Travail et des Mines – ITM) für ihren wichtigen Beitrag zum praktischen Ablauf der Wahlen.

Die Verantwortlichen der Handelskammer, der Handwerkskammer, der FEDIL – The Voice of Luxembourg’s Industry, der Association des Banques et Banquiers, Luxembourg (ABBL), der Fédération des Artisans sowie der Luxembourg Confederation stehen den Unternehmen für eventuelle Fragen bezüglich der Personalvertretungen in Unternehmen gerne zur Verfügung.

Schlussendlich möchten wir darauf hinweisen, dass das Internetportal der Gewerbeinspektion eine wichtige Informationsquelle für alle Fragen, die sich in diesem Kontext stellen, ist.

Der gesetzliche Rahmen der Personalvertretungen Gesetzgebung Praktische Gestaltung der Sozialwahlen

Um diese Dokumente lesen zu können müssen Sie Adobe Reader installiert haben.

Chambre de Commerce Fedil Chambre des Métiers Luxembourg Confederation ABBL Fédération des Artisans
in Zusammenarbeit mit der l'Inspection du Travail et des Mines
created by e-biz